SCHULGEMEINSCHAFTSAUSSCHUSS
Der Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) ist die Interessensvertretung der Schülerinnen/Schüler, Lehrerinnen/Lehrer und Eltern und regelt laut § 64 des Schulunterrichtsgesetzes (SCHUG) die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen allen am Schulleben beteiligten Gruppen. Der SGA ist einerseits Forum für den Interessenausgleich, andererseits sind bestimmte Beschlüsse dem SGA vorbehalten (z. B. autonome Entscheidungen, Schulveranstaltungen wie Sprachreisen, Sportwochen, etc.).
Schülerinnen- und Schüler-Vertretung:
Fabian Wappl, 4AK (Schulsprecher)
Redl Christoph, 4 AK (Stellvertreter)
Sarah Lebinger, 4 AK (Stellvertreterin)
Elternvertretung:
Patricia Altenburger-Reiner
Mag. Irene Goldenitsch
Johann Rehner
Lehrerinnen- und Lehrer-Vertretung:
Prof. Rudolf Haller
Prof. Margrit Regner
Prof. Susanne Schmidt
ELTERNVEREIN
Vorstand des Elternvereins
Ing. Martina Tieber (Obfrau)
Brigitte Schaller (Obfrau-Stv.)
Patricia Altenburger-Reiner (Kassiererin)
Mag. Irene Goldenitsch (Kassiererin-Stv.)
Johann Rehner (Schriftführer)
Angelika Chladek (Schriftführerin-Stv.)
Zweck des Elternvereins
1. Der Elternverein hat die Aufgabe, die Interessen der Vereinsmitglieder an der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule zu vertreten und die notwendige Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule zu unterstützen, insbesondere:
die Wahrnehmung aller dem Elternverein gemäß den Bestimmungen des Schulunterrichtsgesetzes zustehenden Rechte
die Unterstützung der Erziehungsberechtigten bei der Geltendmachung der ihnen nach dem Schulunterrichtsgesetz zustehenden Rechte
durch steten Kontakt und Kooperation mit dem/der Schulleiter/in, den Lehrerinnen/Lehrern und dem Schulgemeinschaftsausschuss den Unterricht und die Erziehung der Kinder in jeder geeigneten Weise zu fördern
gelegentlich bei der Unterstützung bedürftiger Kinder der Schule mitzuwirken (z. B. Ermöglichung der Teilnahme an Schulveranstaltungen)
Mitfinanzierung von schulautonomen Veranstaltungen sowie von Hilfsmitteln, die einer Verbesserung des Unterrichts dienen, sofern diese nicht aus dem normalen Schulbudget finanziert werden können und
über den unmittelbaren Schulbereich hinausgehende Interessen der Schülerinnen/Schüler zu unterstützen (z. B. Umgebung, Freizeitmöglichkeiten …)
2. Die Aufgaben des Elternvereins sollen unter anderem erreicht werden durch:
Gemeinsame Beratungen mit dem/der Schulleite/in sowie mit den Lehrer/innen
Vorbringung von Vorschlägen, Wünschen und Beschwerden über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule
Durchführung von lnformationsveranstaltungen zu Themen, die mit Schule bzw. Erziehung zusammenhängen
Beteiligung an der Ausgestaltung der für Unterrichts- und Erziehungszwecke verfügbaren Einrichtungen der Schule (im Einvernehmen mit dem/der Schulleiter/in und den Lehrer/innen