ELTERNVEREIN

Vorstand des Elternvereins – Schuljahr 2022/2023

Mag. Isabel Lehr (Obfrau) – (wird aktualisiert)
Ing. Martina Tieber (Obfrau-Stv.) – (wird aktualisiert)
Patricia Altenburger-Reiner – (wird aktualisiert)
Sabine Grois – (wird aktualisiert)
Johann Rehner – (wird aktualisiert)
Angelika Chladek – (wird aktualisiert)
Brigitte Schaller – (wird aktualisiert)
Mag. Irene Goldenitsch – (wird aktualisiert)

Zweck des Elternvereins

1. Der Elternverein hat die Aufgabe, die Interessen der Vereinsmitglieder an der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule zu vertreten und die notwendige Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule zu unterstützen, insbesondere:

  • die Wahrnehmung aller dem Elternverein gemäß den Bestimmungen des Schulunterrichtsgesetzes zustehenden Rechte

  • die Unterstützung der Erziehungsberechtigten bei der Geltendmachung der ihnen nach dem Schulunterrichtsgesetz zustehenden Rechte

  • durch steten Kontakt und Kooperation mit dem/der Schulleiter/in, den Lehrerinnen/Lehrern und dem Schulgemeinschaftsausschuss den Unterricht und die Erziehung der Kinder in jeder geeigneten Weise zu fördern

  • gelegentlich bei der Unterstützung bedürftiger Kinder der Schule mitzuwirken (z. B. Ermöglichung der Teilnahme an Schulveranstaltungen)

  • Mitfinanzierung von schulautonomen Veranstaltungen sowie von Hilfsmitteln, die einer Verbesserung des Unterrichts dienen, sofern diese nicht aus dem normalen Schulbudget finanziert werden können und

  • über den unmittelbaren Schulbereich hinausgehende Interessen der Schülerinnen/Schüler zu unterstützen (z. B. Umgebung, Freizeitmöglichkeiten …)

2. Die Aufgaben des Elternvereins sollen unter anderem erreicht werden durch:

  • Gemeinsame Beratungen mit dem/der Schulleite/in sowie mit den Lehrer/innen

  • Vorbringung von Vorschlägen, Wünschen und Beschwerden über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule

  • Durchführung von lnformationsveranstaltungen zu Themen, die mit Schule bzw. Erziehung zusammenhängen

  • Beteiligung an der Ausgestaltung der für Unterrichts- und Erziehungszwecke verfügbaren Einrichtungen der Schule (im Einvernehmen mit dem/der Schulleiter/in und den Lehrer/innen